Registrierung
Im Anschluss an die Beauftragung unserer Kanzlei und die Bekanntgabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie von uns ein Datenblatt, das Sie bitte ausgefüllt an uns retournieren.
Sofern Sie über eine ID Austria in der Vollversion verfügen, erhalten Sie von uns einen Link zur Plattform unseres Softwareanbieters. Bitte loggen Sie sich dort mit Ihrer ID Austria ein und übermitteln Sie uns Ihre Kontoidentifikationsnummer, indem Sie rechts oben auf den Pfeil neben der Kontobezeichnung klicken. Damit ist die Registrierung abgeschlossen. Anschließend kann der Online-Unterfertigungstermin mit unserer Kanzlei vereinbart werden.
Sollten Sie nicht über eine ID Austria in Vollversion verfügen erhalten Sie über ein besonderes Verfahren eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), die für den Unterfertigungstermin benötigt wird. Bitte folgen Sie hierfür den nachfolgenden vier Schritten: Im ersten Schritt erhalten Sie per E-Mail einen Link, über den Sie zu einem kurzen Videoident-Verfahren mit einem externen Dienstleister weitergeleitet werden (Dauer ca. 10-15 Minuten). Halten Sie hierfür einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bereit (andere Ausweise, wie z.B. Führerscheine, werden nicht akzeptiert). Nach Abschluss der Videoidentifikation erhalten Sie im zweiten Schritt per E-Mail einen weiteren Link zur Verifizierung Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Folgen Sie auch hierbei den dort angeführten Schritten. Im Rahmen dieses Vorgangs werden Sie aufgefordert ein individuelles Zertifikatspasswort festzulegen. Bitte merken Sie sich dieses Passwort, da Sie es für die spätere Verwendung bei der Unterfertigung benötigen. Das Zertifikatspasswort kann nicht zurückgesetzt werden. Nach erfolgreicher Verifizierung erhalten Sie im dritten Schritt eine E-Mail als Bestätigung der Verifizierung sowie im vierten Schritt eine weitere E-Mail mit einem Link zur Plattform unseres Softwareanbieters. Über diesen Link können Sie sich mittels ID Austria bzw. Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur anmelden können. Damit sind die Registrierung und die Erstellung Ihres digitalen Zertifikats abgeschlossen. Anschließend kann der Online-Unterfertigungstermin mit unserer Kanzlei vereinbart werden.
Damit Sie unsere Online-Rechtsdienstleistungen in Anspruch nehmen können, ist die vorstehende Registrierung und – sofern Sie nicht über die ID Austria in der Vollversion verfügen – Erstellung Ihres digitalen Zertifikats bei unserem Softwareanbieter vorab vor dem notariellen Online-Unterfertigungstermin unerlässlich. Dies hat aus organisatorischen Gründen spätestens zwei Arbeitstage vor dem beabsichtigten Termin zu erfolgen.