Notariat Online – Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Rechtsvorgänge, mit welchen Grundstücke und Gebäude übertragen werden, wie beispielsweise Schenkungs- oder Übergabeverträge, oder auch der Erwerb im Zuge einer Verlassenschaft unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Auch im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Umgründung eines Unternehmens, in dessen Eigentum sich Grundstücke oder Gebäude befinden, kann Grunderwerbsteuer auslösen.

Unter anderem bei Schenkungen, Erwerben im Familienkreis oder Umgründungen bemisst sich die Grunderwerbsteuer vom sogenannten Grundstückswert, welcher anhand eines Pauschalwertmodelles, des Immobilienpreisspiegels der STATISTIK AUSTRIA oder eines Verkehrswertgutachtens ermittelt werden kann.

Um die entsprechende Berechnung gemäß Pauschalwertmodell für Sie vornehmen zu können, bitten wir Sie höflich, den nachstehenden Fragebogen auszufüllen.

Bitte beachten Sie, dass bei Wohnungseigentum oder mehreren Wohngebäuden für jede Wohnung bzw. jedes Wohngebäude das Formular separat auszufüllen ist.

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Kontaktperson

1. Gebäude

2. Fläche

Hinweis: Als Netto-Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche des Gebäudes abzüglich der Wandstärken sowie der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen. Treppen, offene Balkone, Terrassen und unausgebauter Dachraum sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen.

3. Alter des Gebäudes

4. Frühere Liegenschaftsschenkungen

5. Weitere Informationen

Sonstiges

Erklärung

Mit dem Senden dieses Formulars wird gewünscht bzw. entschieden, für die Berechnung der Grunderwerbsteuer das Pauschalwertmodell zu verwenden. Ein Verkehrswertgutachten oder eine Ermittlung anhand des Immobilienpreisspiegels der STATISTIK AUSTRIA zwecks Berechnung der Grunderwerbsteuer wird ausdrücklich nicht gewünscht.

Mit dem Absenden bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben.