Grunderwerbsteuer
Rechtsvorgänge, mit welchen Grundstücke und Gebäude übertragen werden, wie beispielsweise Schenkungs- oder Übergabeverträge, oder auch der Erwerb im Zuge einer Verlassenschaft unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Auch im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Umgründung eines Unternehmens, in dessen Eigentum sich Grundstücke oder Gebäude befinden, kann Grunderwerbsteuer auslösen.
Unter anderem bei Schenkungen, Erwerben im Familienkreis oder Umgründungen bemisst sich die Grunderwerbsteuer vom sogenannten Grundstückswert, welcher anhand eines Pauschalwertmodelles, des Immobilienpreisspiegels der STATISTIK AUSTRIA oder eines Verkehrswertgutachtens ermittelt werden kann.
Um die entsprechende Berechnung gemäß Pauschalwertmodell für Sie vornehmen zu können, bitten wir Sie höflich, den nachstehenden Fragebogen auszufüllen.
Bitte beachten Sie, dass bei Wohnungseigentum oder mehreren Wohngebäuden für jede Wohnung bzw. jedes Wohngebäude das Formular separat auszufüllen ist.
Bitte aktivieren Sie JavaScript, um das Formular zu nutzen.